Private Unfallversicherung
Was versteht man unter der privaten Unfallversicherung?
Eine private Unfallversicherung sichert den Versicherungsnehmer gegen alle Unfälle in der Freizeit, aber auch im Berufsleben ab. Entgegen der gesetzlichen Unfallversicherung ist der Versicherungsnehmer 24 Stunden am Tag, an 365 Tagen und weltweit versichert.
Die private Unfallversicherung ist eine Absicherung für den Fall, das der Versicherungsnehmer nach einem Unfall, ob in der Freizeit oder im Berufsleben, bei dem eine Invalidität, egal ob es sich um eine körperliche oder geistige dauerhafte Schädigung handelt, zurückbleibt.
Die private Unfallversicherung umfasst somit alle Unfälle des täglichen Lebens eines Versicherungsnehmers.
Bei dem Abschluss einer privaten Unfallversicherung wird eine Kapitalleistung, welche nach Eintritt eines Unfalls mit Folgen der Invalidität, ausgezahlt wird, festgelegt. Eine weitere Variante bringt die monatlich lebenslang gezahlte Rente mit sich. Auch eine Kombination von beiden Versicherungsleistungen ist möglich.
Die Leistungen der privaten Unfallversicherung
Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung lohnt sich für jeden, egal ob er Arbeitnehmer, Selbstständiger, Hausfrau oder Hausmann ist.
In jedem Fall kann einem Menschen ein Unfall passieren, so dass eine finanzielle Absicherung von Nöten ist.
Die
Leistungen der privaten Unfallversicherung richten sich nach den vereinbarten Konditionen.
So kann ein Vertrag über eine monatliche Beitragszahlung oder eine Einmalzahlung abgeschlossen werden. Die enthaltenen Leistungen beziehen sich auf die Höhe der auszuzahlenden Kapitalleistung oder der Rentenzahlung. Bei einer Kapitalleistung bei Invalidität sollte der zur Zahlung kommende Beitrag mindestens 100.000 Euro betragen.
Weitere Leistungen können mit in die Versicherung eingebracht werden, wie
Krankenhaustagegeld,
Genesungsgeld oder auch eine
Kurkostenbeihilfe. Weiterhin kann eine Todessumme vereinbart werden, wonach, sollte der Versicherungsnehmer innerhalb einen Jahres nach dem Unfall an dessen Folgen versterben, den Hinterbliebenen eine bestimmte Kapitalleistung ausgezahlt wird.
Nach der Höhe der vereinbarten Kapitalleistung und der Zusatzleistungen richten sich die zu zahlenden Beiträge.
Die gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Versicherung innerhalb der Deutschen Sozialversicherung.
Um über die gesetzliche Unfallversicherung Leistungen zu beziehen, muss man über einen Arbeitgeber, welcher wiederum über eine Berufsgenossenschaft Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zahlt, versichert sein.
In dieser gesetzlichen Unfallversicherung ist der Versicherungsnehmer nur in seinem Beruf, also an seinem Arbeitsplatz, sowie auf dem direkten Weg dorthin und zurück abgesichert.
Ausnahmen für Umwege gelten nur für Fahrgemeinschaften und die Unterbringung von Kindern, die den Versicherungsnehmer von seinem direkten Weg ableiten lassen.
Die Leistungen kommen nur zum Tragen, wenn es sich um einen
Unfall oder auch eine
Berufskrankheit handelt.
Eine Berufskrankheit muss sich aus der beruflichen Tätigkeit ergeben und der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Diese prüft dann die gesundheitlichen Probleme des Versicherungsnehmers. Aus der gesetzlichen Unfallversicherung fließen auch Renten und Übergangsgelder, sowie Gelder für Reha-Maßnahmen.